Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union existiert keine explizite Liste von Fahrradlichtern, die als verboten gelten. Stattdessen werden Standards festgelegt, die eingehalten werden müssen, um die Sicherheit von Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Folglich müssen Fahrradlichter bestimmten Anforderungen entsprechen:
1. Vermeidung von blendenden Lichtern
Fahrradlichter dürfen nicht dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie das Licht vorwärts oder rückwärts lenken, ohne die Sicht anderer zu beeinträchtigen.
2. Gewährleistung ausreichender Helligkeit und Wirksamkeit
Die Lichter müssen eine angemessene Helligkeit und Reichweite aufweisen, um den Weg des Radfahrers zu beleuchten und Deine Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Schwache oder nicht ausreichend sichtbare Lichter entsprechen nicht den EU-Standards.
3. Erfüllung der Anforderungen an Rücklichter und Reflektoren
Gesetzlich vorgeschriebene Rücklichter müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden. Zusätzlich müssen Rückstrahler am Heck des Fahrrads sowie Reflektoren an den Pedalen vorhanden sein, um die Sichtbarkeit zu verbessern.
4. Beachtung von Farben und Mustern
Fahrradlichter dürfen keine unzulässigen Farben oder Muster aufweisen, die die Sichtbarkeit beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer verwirren könnten. In der Regel müssen Vorderlichter weiß oder gelb und Rücklichter rot sein.
5. Vermeidung ungenehmigter Zusatzbeleuchtung
Jegliche zusätzliche Beleuchtung muss den EU-Vorschriften entsprechen und ordnungsgemäß genehmigt sein, um als zulässig zu gelten.
Es ist von großer Bedeutung sicherzustellen, dass die Fahrradlichter den EU-Vorschriften entsprechen und korrekt installiert und gewartet werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.